Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute ein Urteil zu Aufwendungen für ein Golfturnier und damit verbundene Bewirtungsaufwendungen eröffentlicht. Danach ist ein Betriebsausgabenabzug nicht zulässig (Urteil vom 16.12.2015 Az. IV R 24/13). Sie können das Urteil hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
In unserem Seminar am 13.6.2016 werden wir das Urteil erläutern. Einzelheiten unter Seminare.