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Aufwendungen für ein Golfturnier und damit verbundene Bewirtungsaufwendungen können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute ein Urteil zu Aufwendungen für ein Golfturnier und damit verbundene Bewirtungsaufwendungen eröffentlicht. Danach ist ein Betriebsausgabenabzug nicht zulässig (Urteil vom 16.12.2015 Az. IV R 24/13). Sie können das Urteil hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unserem Seminar am 13.6.2016 werden wir das Urteil erläutern. Einzelheiten unter Seminare.

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